Corona- Update

Hier finden Sie alle aktuellen Infos rund um Corona und das duale Studium in Bayern. 


Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat darüber hinaus eine FAQ-Seite „Grundlegendes zum Hochschulbetrieb, zur Forschung und zum kulturellen Leben“ erstellt.


Bei Fragen können Sie sich gerne auch jederzeit über info[at]hochschule-dual.de per Mail an uns wenden. 

Symbolbild©

24.03.2021:Beschluss des Bayerischen Landtags: Corona-Regelungen zu
individueller Regelstudienzeit und zu Prüfungen gelten bis einschließlich Sommersemester 2021

Studentinnen und Studenten in Bayern können trotz der andauernden Corona-Pandemie weiter mit verlässlichen Perspektiven planen. Ebenso wie im Wintersemester 2020/2021 sollen auch im Sommersemester 2021 die angesichts der COVID-19-Pandemie für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im bayerischen Hochschulgesetz weiter Anwendung finden. Unterstützung erhält auch der wissenschaftliche Nachwuchs.

Die komplette Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst


20.11.2020:
Verlängerung der Corona-Regelungen
im bayerischen Hochschulgesetz

Der bayerische Wissenschaftsminister Bernd Sibler kündigt eine Verlängerung der Regelungen vom Corona-Sommersemester 2020 im Bayerischen Hochschulgesetz an. Studierende im Freistaat müssen sich auch im Wintersemester 2020/21 keine Sorgen um Prüfungen und BAföG-Bezug machen.

Die komplette Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst


30.09.2020:
Vorlesungsstart im Wintersemester 2020/2021: 
Studierende kehren an die Hochschulen für angewandte Wissenschaften zurück 

 

Einen Mix aus Online- und Präsenzlehre und neue innovative Studiengänge erwartete die Studentinnen und Studenten in Bayern, als am 1. Oktober die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/2021 an den 17 Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen begann. 

Informationen zu wesentlichen Neuerungen an den einzelnen Hochschulen finden Sie im Factsheet „Neues zum Start des Wintersemesters 2020/2021 an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen – Zahlen, Daten, Fakten im Überblick“

Hier geht es zum Factsheet


30.07.2020:
Wintersemester 2020/2021: 
Wissenschaftsministerium legt Rahmenbedingungen fest

Vorlesungen werden weiterhin aus einem Mix aus Online- und Präsenzlehre bestehen. Dabei werden Präsenzveranstaltungen bis 200 Personen möglich sein. Insbesondere für Studienanfänger*innen soll es besondere Präsenzangebote geben. Die Vorlesungszeit an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird vom 1. Oktober bis zum 25. Januar dauern, Ausnahmen gibt es im Erstsemester für zulassungsbeschränkte Studiengänge.

Die komplette Pressemeitteilung lesen Sie hier


22.07.2020
Semesterstart und Vorpraxis im Wintersemester 2020/21
 

Unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln soll ab Oktober ein Semester mit digitalen Lehranteilen stattfinden. So soll zum einen die gewonnene Erfahrung in der Online-Lehre vertieft werden und zugleich aber auch die Praxisorientierung der HAW mit Präsenzanteilen in Laboren und Werkstätten berücksichtigt werden.
Für alle Studierenden ab dem 2. Semester beginnt, das Studium am 1.10.2020. Bei Studienanfänger*innen im Erstsemester ist die Situation leider nicht so eindeutig. Der Studienstart variiert stark von Hochschule zu Hochschule, aber auch innerhalb der Hochschulen. Termine liegen zwischen dem 2.11.20 bis 1.10.2020. Praxispartner müssen sich deshalb bei Ihrer Kooperationshochschule direkt informieren.


Das Studium mit vertiefter Praxis beinhaltet im ersten Semester eine Vorpraxis. Falls diese Vorpraxis im Betrieb Pandemie bedingt nicht möglich sein sollte, muss dies zwischen Praxispartner und der/dem dual Studierenden geklärt werden. Aus der Sicht von hochschule dual ist dies kein Problem, weil die im dualen Studium erhöhten Praxiszeiten auch ohne Vorpraktikum erfüllt werden können. Falls die Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs ein Pflichtpraktikum vor Studienbeginn vorsieht, müsste mit der jeweiligen Hochschule geklärt werden, ob ein Verzicht auf das Vorpraktikum möglich ist. 


10.07.2020
Mehr Flexibilität und Planungssicherheit
für BayernsStudentinnen und Studenten
im Corona-Sommersemester 2020

Eine Änderung im Bayerischen Hochschulgesetz sorgt dafür, dass sich Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Diese und weitere Änderungen stellte Wissenschaftsminister Bernd Sibler bei einem Pressegespräch vor. 

Mehr Infos in der Pressemitteilung des bayerischen Wissenschaftsministeriums 


17.05.2020
Neuer Bewerbungsschluss
für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Der Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) sowie für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in Bayern, die nicht am DoSV teilnehmen, soll auf den 20. August 2020 verschoben werden.

Mehr Infos in der Pressemitteilung des bayerischen Wissenschaftsministeriums


20.04.2020
Appell von Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler zum Semesterstart

Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler appelliert zum Beginn der Vorlesungszeit an die gesamte Hochschulfamilie, die Corona-Pandemie weiterhin ernst zu nehmen und sich auf die digitalen Angebote zu konzentrieren. Vorlesungen in Bayern ab 20. April zunächst nur online.

Hier geht es zur Pressemitteilung vom bayerischen Wissenschaftsministerium


06.04.2020
Verbundstudium: Aktuelles zu den Abschlussprüfungen der Kammern: 

  • Alle Abschlussprüfungen bei der IHK bis einschließlich 24. April werden verschoben.
    Nähere Infos und häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage der IHK München
  • Alle Abschlussprüfungen bei der HWK bis einschließlich 19. April werden verschoben.
    Nähere Infos und häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage der HWK München

06.04.2020
Unterrichtsausfall an den Berufsschulen: 

Da die Berufsschule ausfällt, müssen Berufsschüler*innen mit ihrem Unternehmen Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob sie während der ausfallenden Berufsschultage zur Arbeit kommen müssen.
Die Betriebe werden jedoch von den Schulleitungen dazu angehalten, den Schüler*innen Lernzeiten einzuräumen für digital zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterialien. 

Grundsätzlich gilt: Verbundstudierende müssen nicht zwangsläufig die Berufsschule besuchen. (Fach-) Abiturient*innen sind berufsschulberechtigt, aber nicht berufsschulpflichtig.

Nähere Infos dazu finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus


06.04.2020
Anspruch auf Kurzarbeitergeld für dual Studierende:

  • Dual Studierende im Verbundstudium-Modell mit einem Ausbildungsvertrag werden behandelt wie Auszubildende. Die ersten 6 Wochen müssen vom Unternehmen weiter voll bezahlt werden. Erst dann greift die Kurzarbeiterregelung. Dual Studierende sind sozialversicherungspflichtig und erwirken damit einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. 
  • Bei dual Studierenden im Studium mit vertiefter Praxis muss der Einzelfall geklärt werden und Rücksprache mit der Agentur für Arbeit gehalten werden.